§ 12
Kinderzulage
Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach den für Vertragsbedienstete des Landes geltenden Vorschriften.
30.01.2023
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 12
Kinderzulage
Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach den für Vertragsbedienstete des Landes geltenden Vorschriften.
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