Verfahrens- und Geschäftsordnung
§ 12
Das Antragskomitee erlässt und veröffentlicht eine Verfahrens- und Geschäftsordnung, insbesondere über:
- 1. die erleichterten Beweisstandards;
- 2. ein einfaches und beschleunigtes internes Rechtsmittel im Forderungsverfahren;
- 3. die Zulassung von Beobachtern zu einzelnen Verfahrensabschnitten des Forderungsverfahrens unter Einhaltung strenger Vertraulichkeit.
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