§ 12.
Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum *) in Kraft.
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*) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026
Gesetzesnummer
10007447
Dokumentnummer
NOR12081564
alte Dokumentnummer
N5199330735J
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