Inkrafttreten
§ 12
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für die Anschaffung, Verwendung und den Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes vom 29. Jänner 2003 (GZ 01 1103/03-II/1/03) außer Kraft.
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