§ 129
Inkrafttreten des Gesetzes,
Aufhebung von Vorschriften
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1972 in Kraft.
(2) Im gleichen Zeitpunkt treten außer Kraft:
- a) die Dienstordnung für die Beamten und Angestellten des Landes Vorarlberg, LGBl.Nr. 14/1930 in der geltenden Fassung;
- b) das Gesetz zur Wiederherstellung österreichischen Beamtentums (Beamten-Überleitungsgesetz), StGBl. Nr. 134/1945, soweit es als Vorarlberger Landesgesetz in Geltung steht;
- c) die dienst‑ und besoldungsrechtlichen Bestimmungen und der § 13 des Waldaufsichtsgesetzes, LGBl.Nr. 110/1921, sowie die dienst‑ und besoldungsrechtlichen Bestimmungen der auf Grund des Waldaufsichtsgesetzes erlassenen Verordnungen;
- d) das Gesetz betreffend Maßnahmen gegen unzulässige politische Betätigung von Landesangestellten, Gemeindeangestellten, Lehrpersonen und Gemeindeärzten, LGBl.Nr. 28/1934, soweit es sich auf Landesbedienstete bezieht;
- e) das Gesetz über das Erfordernis einer militärischen Ausbildung für die Aufnahme als öffentlich‑rechtlicher Bediensteter des Landes Vorarlberg, als öffentlich-rechtlicher Bediensteter einer Ortsgemeinde, eines Ortsgemeindeverbandes oder der ständischen Verwaltung in Vorarlberg oder als öffentlich‑rechtliche Lehrperson an Volks‑ und Hauptschulen, LGBl.Nr. 3/1936, sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnung LGBl.Nr. 4/1936, soweit sich diese Vorschriften auf Landesbedienstete beziehen.
24.10.2017
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
