§ 129 LBedG.

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1972

§ 129
Inkrafttreten des Gesetzes,
Aufhebung von Vorschriften

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1972 in Kraft.

(2) Im gleichen Zeitpunkt treten außer Kraft:

  1. a) die Dienstordnung für die Beamten und Angestellten des Landes Vorarlberg, LGBl.Nr. 14/1930 in der geltenden Fassung;
  2. b) das Gesetz zur Wiederherstellung österreichischen Beamtentums (Beamten-Überleitungsgesetz), StGBl. Nr. 134/1945, soweit es als Vorarlberger Landesgesetz in Geltung steht;
  3. c) die dienst‑ und besoldungsrechtlichen Bestimmungen und der § 13 des Waldaufsichtsgesetzes, LGBl.Nr. 110/1921, sowie die dienst‑ und besoldungsrechtlichen Bestimmungen der auf Grund des Waldaufsichtsgesetzes erlassenen Verordnungen;
  4. d) das Gesetz betreffend Maßnahmen gegen unzulässige politische Betätigung von Landesangestellten, Gemeindeangestellten, Lehrpersonen und Gemeindeärzten, LGBl.Nr. 28/1934, soweit es sich auf Landesbedienstete bezieht;
  5. e) das Gesetz über das Erfordernis einer militärischen Ausbildung für die Aufnahme als öffentlich‑rechtlicher Bediensteter des Landes Vorarlberg, als öffentlich-rechtlicher Bediensteter einer Ortsgemeinde, eines Ortsgemeindeverbandes oder der ständischen Verwaltung in Vorarlberg oder als öffentlich‑rechtliche Lehrperson an Volks‑ und Hauptschulen, LGBl.Nr. 3/1936, sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnung LGBl.Nr. 4/1936, soweit sich diese Vorschriften auf Landesbedienstete beziehen.

24.10.2017

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