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§ 123 Geo Gerichte

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Zu Abs. 2: Die zitierte Regelung des § 89 Abs. 2 ZPO, RGBl. Nr. 113/1895 steht nun im § 87 Abs. 3. § 38 GOG, RGBl. Nr. 217/1896, idF d. BG BGBl. Nr. 507/1994, regelt nun andere Fragen, der Berichterstatter ist nun in § 46 Abs. 2 erwähnt.

4. Kapitel

Zustellverfügungen und Weisungen für die Geschäftsbehandlung Allgemeines über die Zustellverfügungen

§ 123.

(1) Wem ein Geschäftsstück zugestellt werden soll sowie den Weg und die Art der Zustellung bestimmt der Richter durch einen Beisatz zur Urschrift (Zustellverfügung, gekürzt ZV.). In gleicher Weise können der Geschäftsstelle besondere Weisungen für die Geschäftsbehandlung (§ 128) erteilt werden.

(2) Im Verfahren vor dem Senate kann in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten der Vorsitzende (§ 89 Abs. 2 ZPO.), in außerstreitigen Rechtsachen der Berichterstatter (§ 38 GOG.) Zustellverfügungen und Weisungen für die Geschäftsbehandlung erlassen.

(3) In der ZV. werden die Personen und Stellen, denen zugestellt werden soll, entweder namentlich oder durch Anführung ihrer Stellung im Verfahren oder durch Hinweis auf mit Farbstift, durch Ziffern u. dgl. hervorgehobene Stellen im Akte bezeichnet. Wenn die Anschriften nicht leicht ins Auge fallen, sind sie in der ZV. beizufügen oder durch Hinweis auf Seitenzahlen u. dgl. leicht auffindbar zu machen.

(4) Ist eine Partei in bürgerlichen Rechtsachen durch einen Bevollmächtigten vertreten, so ist diesem zuzustellen, auch wenn es nicht ausdrücklich angeordnet wurde. Im Strafverfahren hat die ZV. stets anzugeben, ob an den Verteidiger oder an den Vertreter oder die von ihm vertretene Person oder, ob sowohl dieser als auch ihrem Verteidiger oder Vertreter zuzustellen ist.

Zu Abs. 2: Die zitierte Regelung des § 89 Abs. 2 ZPO, RGBl. Nr. 113/1895 steht nun im § 87 Abs. 3. § 38 GOG, RGBl. Nr. 217/1896, idF d. BG BGBl. Nr. 507/1994, regelt nun andere Fragen, der Berichterstatter ist nun in § 46 Abs. 2 erwähnt.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2026

Gesetzesnummer

10000240

Dokumentnummer

NOR40159577

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