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§ 11 Vermarktungsnormen für Eier

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.11.2009

Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften

§ 11

Soweit in dieser Verordnung auf andere bundesgesetzliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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