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§ 11 SDG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Rechtsmittel

§ 11

Gegen den Bescheid, mit dem der Antrag auf Eintragung oder Rezertifizierung ab- oder zurückgewiesen oder die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger entzogen wird, steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu.

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