Außer-Kraft-Treten
§ 11
Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:
- 1. Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Rates für Auswärtige Angelegenheiten, BGBl. Nr. 330/1976,
- 2. die Verordnung der Bundesregierung, mit der die Geschäftsordnung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten erlassen wird, BGBl. Nr. 573/1976,
- 3. die Verordnung der Bundesregierung, mit der die Geschäftsordnung des Landesverteidigungsrates erlassen wird, BGBl. Nr. 251/1991.
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