vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 11 K-AFG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.11.2015

§ 11
Bericht an das Kuratorium

Der Vorstand hat dem Kuratorium regelmäßig, mindestens aber vierteljährlich über den Gang der Geschäfte des Fonds und die Lage des Fonds, in wichtigen Angelegenheiten jedoch sofort, Bericht zu erstatten.

27.11.2015

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte