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§ 11 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.2026

3. Abschnitt

Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2029 und verbindliche Vorgaben Fluktuation und Prognose

§ 11.

(1) Die Fluktuation wurde aufgrund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2029 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:

 

Frauen

Männer

gesamt

Pensionierung

4

7

11

Austritt gemäß § 21 BDG 1979

0

1

1

Versetzung gemäß § 38 BDG 1979

1

0

1

Tod gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 BDG 1979

2

1

3

Zeitablauf von befristeten Dienstverhältnissen, einverständliche Auflösung, Kündigung gemäß VBG 1948

1

3

4

gesamt

8

12

20

davon Prüfdienst

7

12

19

    

(2) Bis Ende des Jahres 2029 ist jedenfalls mit weiteren Abgängen von 15 Frauen (davon 7 im Prüfdienst) und 16 Männern (davon 15 im Prüfdienst), bedingt durch Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters, zu rechnen.

(3) Der Rechnungshof ist bei der Stellenausschreibung an einer vermehrten Bewerbung von Frauen interessiert und bringt dies dadurch zum Ausdruck, dass er in seinen Ausschreibungen Frauen besonders einlädt, sich zu bewerben.

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2026

Gesetzesnummer

20013227

Dokumentnummer

NOR40279300

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