Gefahren durch Naturereignisse
§ 11
Können Arbeitnehmer durch Naturereignisse, wie Steinschlag, Lawinen oder Hochwasser, gefährdet werden, sind die jeweils möglichen Sicherheitsvorkehrungen
- 1. für die Baustelle,
- 2. für die Unterkünfte,
- 3. für die Zugänge zur Baustelle und zu den Unterkünften zu treffen.
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