§ 11.
Mit In-Kraft-Treten der Regelungen über die Errichtung eines Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen tritt an die Stelle der Bezeichnung „Bundesministerin für Gesundheit und Frauen bzw. Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ die Bezeichnung „Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen“.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017
Gesetzesnummer
20004143
Dokumentnummer
NOR40065543
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