§ 111 LBedG 2000

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2001

§ 111
Besondere Bestimmungen über die Leistungsprämie

Die Leistungsprämie gemäß § 71 darf frühestens mit dem 1. Jänner 2005 gewährt werden.

10.12.2015

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