Dateneingabe in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen
§ 111.
Für die Übermittlung von Angaben zu den von ihr erteilten Fahrzeugtypgenehmigungen zwecks Eintragung in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen ist die Behörde zuständig.
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2020
Gesetzesnummer
10011302
Dokumentnummer
NOR40228526
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)