§ 110 LTWO

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2004

§ 110

Personen- und Funktionsbezeichnungen

Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.

31.01.2014

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