3. Abschnitt
Strompreise
§ 10
Als Endverbraucher gelten alle industriellen Verbraucher und gewerblichen Verbraucher im Inland, die Strom aus dem öffentlichen Netz für den Eigenverbrauch beziehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
3. Abschnitt
Strompreise
§ 10
Als Endverbraucher gelten alle industriellen Verbraucher und gewerblichen Verbraucher im Inland, die Strom aus dem öffentlichen Netz für den Eigenverbrauch beziehen.
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