Bescheinigungspflicht
§ 10.
Der Unternehmer hat bei der Lieferung eines Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe auszustellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Bescheinigungspflicht
§ 10.
Der Unternehmer hat bei der Lieferung eines Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe auszustellen.
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