§ 10 Grundausbildungsverordnung des BMWA

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2005

Inhalte der theoretischen Grundlagen

§ 10

(1) Rechtskundige Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 88 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

 

Mindeststunden

Verfahren vor den österreichischen und europäischen Höchstgerichten oder Der Entstehungsprozess von Gesetzen

20

Der öffentliche Dienst

20

Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (bzw. ausgegliederte) Bereich

14

Förderungswesen und Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundzüge des Haushaltswesens

14

Wirtschaftspolitik

20

Gesamt

88

  

(2) Sonstige Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 88 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

 

Mindeststunden

Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts

20

Der öffentliche Dienst

20

Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (bzw. ausgegliederte) Bereich

14

Förderungswesen und Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundzüge des Haushaltswesens

14

Wirtschaftspolitik

20

Gesamt

88

  

(3) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 128 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

 

Mindeststunden

Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts

20

Einführung in das AVG

20

Anwendungen des Europarechts im innerstaatlichen Bereich

20

Der öffentliche Dienst

20

Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (bzw. ausgegliederte) Bereich

20

Der innerministerielle Kommunikationsprozess

14

Förderungswesen und Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundzüge des Haushaltswesens

14

Gesamt

128

  

(4) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 und v3 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 117 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

 

Mindeststunden

Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts

20

Der öffentliche Dienst

14

Der innerministerielle Kommunikationsprozess

14

Englisch für Sekretariatskräfte

20

ECDL – Europäischer Computerführerschein

49

Gesamt

117

  

(5) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4, A5 und v4 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 48 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:

 

Mindeststunden

Öffentliches Recht

20

Der öffentliche Dienst

14

Der innerministerielle Kommunikationsprozess

14

Gesamt

48

  

(6) Angehörige des Baudienstes in nachgeordneten Dienststellen haben eine theoretische Ausbildung in den nachfolgend angeführten Fächern in der jeweils angegebenen Mindeststundenanzahl zu absolvieren:

  1. 1. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 bzw. v1:

 

Mindeststunden

Der öffentliche Dienst

20

Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (bzw. ausgegliederte) Bereich

14

Förderungswesen und Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundzüge des Haushaltswesens

14

Bauwesen (einschließlich Ziviltechnikerwesen)

30

Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung

10

Gesamt

88

  

  1. 2. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A2 bzw. v2:

 

Mindeststunden

Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts

20

Der öffentliche Dienst

20

Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (bzw. ausgegliederte) Bereich

20

Der innerministerielle Kommunikationsprozess

14

Förderungswesen und Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundzüge des Haushaltswesens

14

Bauwesen

30

Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung

10

Gesamt

128

  

  1. 3. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3 bzw. v3:

 

Mindeststunden

Der öffentliche Dienst

14

Der innerministerielle Kommunikationsprozess

14

ECDL – Europäischer Computerführerschein

49

Bauwesen

30

Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung

10

Gesamt

117

  

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