Inhalte der theoretischen Grundlagen
§ 10
(1) Rechtskundige Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 88 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden | |
Verfahren vor den österreichischen und europäischen Höchstgerichten oder Der Entstehungsprozess von Gesetzen | 20 |
Der öffentliche Dienst | 20 |
Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (bzw. ausgegliederte) Bereich | 14 |
Förderungswesen und Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Wirtschaftspolitik | 20 |
Gesamt | 88 |
(2) Sonstige Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 88 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden | |
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts | 20 |
Der öffentliche Dienst | 20 |
Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (bzw. ausgegliederte) Bereich | 14 |
Förderungswesen und Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Wirtschaftspolitik | 20 |
Gesamt | 88 |
(3) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 128 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden | |
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts | 20 |
Einführung in das AVG | 20 |
Anwendungen des Europarechts im innerstaatlichen Bereich | 20 |
Der öffentliche Dienst | 20 |
Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (bzw. ausgegliederte) Bereich | 20 |
Der innerministerielle Kommunikationsprozess | 14 |
Förderungswesen und Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Gesamt | 128 |
(4) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 und v3 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 117 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden | |
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts | 20 |
Der öffentliche Dienst | 14 |
Der innerministerielle Kommunikationsprozess | 14 |
Englisch für Sekretariatskräfte | 20 |
ECDL – Europäischer Computerführerschein | 49 |
Gesamt | 117 |
(5) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4, A5 und v4 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 48 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden | |
Öffentliches Recht | 20 |
Der öffentliche Dienst | 14 |
Der innerministerielle Kommunikationsprozess | 14 |
Gesamt | 48 |
(6) Angehörige des Baudienstes in nachgeordneten Dienststellen haben eine theoretische Ausbildung in den nachfolgend angeführten Fächern in der jeweils angegebenen Mindeststundenanzahl zu absolvieren:
- 1. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 bzw. v1:
Mindeststunden | |
Der öffentliche Dienst | 20 |
Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (bzw. ausgegliederte) Bereich | 14 |
Förderungswesen und Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Bauwesen (einschließlich Ziviltechnikerwesen) | 30 |
Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung | 10 |
Gesamt | 88 |
- 2. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A2 bzw. v2:
Mindeststunden | |
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts | 20 |
Der öffentliche Dienst | 20 |
Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (bzw. ausgegliederte) Bereich | 20 |
Der innerministerielle Kommunikationsprozess | 14 |
Förderungswesen und Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundzüge des Haushaltswesens | 14 |
Bauwesen | 30 |
Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung | 10 |
Gesamt | 128 |
- 3. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3 bzw. v3:
Mindeststunden | |
Der öffentliche Dienst | 14 |
Der innerministerielle Kommunikationsprozess | 14 |
ECDL – Europäischer Computerführerschein | 49 |
Bauwesen | 30 |
Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung | 10 |
Gesamt | 117 |
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
