Sprachliche Gleichbehandlung
§ 10
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 10
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
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