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§ 10 Ernennung fachmännischer Laienrichter
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10.7.1945 bis 30.06.1994 (BGBl. Nr. 507/1994)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Angelobung
§ 21 Abs. 1 Gerichtsorganisationsgesetz