Verwertbarkeit von Anerkennungsbescheiden und Bewertungsgutachten
§ 10
Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten sind vom Arbeitsmarktservice für eine zielgerichtete und qualifikationsadäquate Betreuung und Vermittlung von Arbeitskräften mit ausländischen Bildungsabschlüssen oder Berufsqualifikationen zu berücksichtigen.