§ 106
Leistungsfeststellungsbehörden
Behörden zur Leistungsfeststellung der Landesbeamten sind
- 1. das Amt der Landesregierung; diesem stehen die in diesem Abschnitt der Dienstbehörde eingeräumten Befugnisse zu,
- 2. die Leistungsfeststellungskommission.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
