§ 103e NÖ LAO

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben

Recht auf Information und Beschäftigung während der Karenz, sonstige gemeinsame Vorschriften zur Karenz

§ 103e

Für das Recht auf Information und die Ansprüche auf sonstige Bezüge und Urlaub sind die §§ 23g bis 23i anzuwenden.

09.12.2014

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