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US-Sozialversicherungspensionen

BMFSt 42/1-IV/4/9630.4.19961996

EAS 875

 

Kehren Österreicher, die jahrzehntelang in den USA gearbeitet haben, nach ihrer Pensionierung wieder nach Österreich zurück, dann besteht in Bezug auf die Besteuerung ihrer US-Sozialversicherungspension folgende Rechtslage : Diese Pensionen unterliegen sowohl in Österreich als auch in den USA der Besteuerung; auf Grund des zwischen Österreich und den USA bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 232/1957, wird aber die US-Steuer auf die österreichische Steuer angerechnet; durch diese Steueranrechnung ist die internationale Doppelbesteuerung beseitigt.

30. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Pension, Renten, Anrechnung der ausländischen Steuer

Stichworte