EAS 3166
Es ist wohl richtig, dass im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen die kanarischen Inseln ausdrücklich in der Definition des territorialen Anwendungsbereiches des Abkommens genannt sind, während dies im österreichisch-spanischen Abkommen nicht der Fall ist, weil dort lediglich auf das "Gebiet des Staates Spanien" Bezug genommen wird. Da aber nach den hier vorliegenden Informationen auch die kanarischen Inseln zum Staatsgebiet Spaniens gehören, ist insoweit kein Unterschied im territorialen Anwendungsbereich des österreichischen zum deutschen Abkommen gegeben.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Juni 2010
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 3 Abs. 1 lit. a DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967 |
Schlagworte: | kanarische Inseln |