Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd
§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 0012/63; VwGH 18.12.1964, 0695/63).
Zu Belohnungen für geleistete Dienste bei Beendigung eines Dienstverhältnisses siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824).
Zur Nichteinhaltung einer Weiterbeschäftigungszusage siehe unter "Arbeitnehmer" (Rz 6824).
Entschädigungen für Betriebsverlegungen sind grundsätzlich unter
§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 § 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988