Wiener Dienstgeberabgabe für Gesellschafter-Geschäftsführer

Rechtsnews 35725.10.2005

§ 2 Abs 4 Wr DAG - Für das Bestehen von Dienstverhältnissen der Gesellschafter-Geschäftsführer iSd Wr DAG, die bei der Bemessung der Wiener Dienstgeberabgabe („U-Bahnsteuer“) zu berücksichtigen sind, ist im konkreten Einzelfall insb von entscheidender Bedeutung, ob

die Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Funktion an die Weisungen der Generalversammlung gebunden sind und

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