Vlbg BauG: Mindestabstand – Bauwerkshöhe über Nachbargrundstück

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 372013.10.2025

Vlbg BauG: § 6

Gemäß § 6 Abs 3 lit a Vlbg BauG genügt ein Mindestabstand von einem Meter zur Nachbargrenze für Bauwerke und Teile von Bauwerken, bis zu einer Höhe von 1,80 m über dem Nachbargrundstück.

In den Erläuterungen zur Novelle LGBl 2015/54 hält der Vlbg Landesgesetzgeber zu § 6 Abs 3 Vlbg BauG auszugsweise fest: „Für die Ermittlung der privilegierten Höhe bis zu 1,80 m ist vom Niveau des Nachbargrundstücks an der Grenze auszugehen. ...“ (vgl Beilage 54/2015 30. LT, Teil B, S 5, abgedruckt bei Tschofen in Lampert/Tschofen, Vlbg BauG [2018] § 6 Rz 36).

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