VfGH: Tempolimits nach IG-L auch für Elektroautos

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 233916.4.2017

IG-L: § 14

Es ist nicht unsachlich, wenn der Landeshauptmann gestützt auf das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) durch Verordnung eine immissionsbedingte einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung erlässt, ohne dabei zwischen einzelnen Fahrzeuggattungen und deren jeweiligem Schadstoffausstoß zu differenzieren. Auch mit Elektroautos müssen daher die Tempolimits gem dem IG-L auf Autobahnen eingehalten werden.

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