VfGH: Entschädigungsanspruch für Unternehmen wegen COVID-19?

Bearbeiter: Sabine KriwanekRechtsnews 300627.12.2020

B-VG: Art 7

COVID-19-Maßnahmengesetz: § 1, § 4

StGG: Art 2

Der VfGH hat in drei Beschlüssen die Behandlung von Beschwerden betreffend Entschädigung für Unternehmen abgelehnt, die von COVID-19-Maßnahmen betroffen waren.

Nach dem Epidemiegesetz 1950 haben ua Personen Anspruch auf eine Vergütung, wenn sie ein Unternehmen betreiben, das wegen des Auftretens einer anzeigepflichtigen Krankheit „in seinem Betrieb beschränkt oder gesperrt worden ist“, und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist.

§ 4 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz sieht vor, dass die Bestimmungen des Epidemiegesetzes 1950 „betreffend die Schließung von Betriebsstätten“ nicht anzuwenden sind, wenn zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 eine Verordnung nach § 1 dieses Gesetzes erlassen worden ist.

Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken: § 4 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz erfasst nämlich alle aufgrund von § 1 COVID-19-Maßnahmengesetz verfügten Maßnahmen; eine (allenfalls unsachliche) Differenzierung zwischen Betriebsschließungen, Betretungsverboten und anderen (weniger eingreifenden) Maßnahmen liegt daher nicht vor.

Die nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz verfügten Maßnahmen waren zudem in ein umfangreiches Maßnahmen- und Rettungspaket eingebettet; betroffene Unternehmen hatten insb die Möglichkeit, Beihilfen bei Kurzarbeit zu erhalten.

Ein Anspruch war auch auf die seit dem 16. 3. 2020 erlassenen Verordnungen über Beschränkungen der (Wieder‑)Einreise nach Österreich gestützt. Nach dem Epidemiegesetz 1950 haben Unternehmen auch dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie in einer Ortschaft berufstätig sind, über welche Verkehrsbeschränkungen verhängt worden sind; kein solcher Anspruch besteht jedoch bei „Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Ausland“. Diese Differenzierung zwischen kleinräumigen Verkehrsbeschränkungen und solchen gegenüber dem Ausland, die letztlich alle betreffen, verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

VfGH 26. 11. 2020, E 3412/2020

VfGH 26. 11. 2020, E 3417/2020

VfGH 26. 11. 2020, E 3544/2020

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