Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rechtsnews 1891710.2.2015

ABGB § 1295 Abs 1

Der Kreis jener Dritten, die in den Schutzbereich eines Vertrags einbezogen sind, ist eng zu ziehen. Von den Schutzwirkungen erfasst werden nur Personen, die ein besonderes Naheverhältnis zur Vertragsleistung aufweisen bzw an deren Schutz ein erkennbares Interesse des Vertragspartners besteht. Die bloße Duldung des Kontaktes eines Dritten mit der Vertragsleistung begründet noch kein ausreichendes Naheverhältnis.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte