ABGB § 1295 Abs 1
Die vertraglichen Verkehrssicherungspflichten, die den Betreiber eines Parkplatzes auf einem Flughafen treffen, erstrecken sich nicht nur auf das Parkplatzgelände, sondern auch auf die Verbindungswege zwischen Parkplatz und Flughafengebäude.
OGH 5. 8. 2016, 2 Ob 113/16f

