VerG 2002: § 21, § 24
ZPO: § 502
Das vorliegende Verfahren betrifft die Wirksamkeit von Vereinsbeschlüssen. Fraglich ist, ob der Kl als Organwalter des bekl Vereins seine Pflichten verletzt hat. Die Beurteilung, ob ein Mitglied eines Vereinsorgans durch bestimmte Handlungen oder Unterlassungen seine gesetzlichen oder statutarischen Pflichten unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters verletzt hat, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.