StPO: § 285a
Ein nach Urteilsverkündung in Anwesenheit des Verteidigers von einem prozessual diskretions- und dispositionsfähigen Angeklagten erklärter Rechtsmittelverzicht ist stets unwiderruflich.
OGH 17. 7. 2024, 11 Os 65/24d
StPO: § 285a
Ein nach Urteilsverkündung in Anwesenheit des Verteidigers von einem prozessual diskretions- und dispositionsfähigen Angeklagten erklärter Rechtsmittelverzicht ist stets unwiderruflich.
OGH 17. 7. 2024, 11 Os 65/24d