§ 24, § 32, § 124b Z 68 EStG - Abfertigungsaufwendungen, die nach einer steuerfrei erfolgten Auflösung einer Abfertigungsrückstellung anfallen, sind im Falle einer Betriebsaufgabe vor Ablauf des 5-jährigen Verteilungszeitraums - entgegen der Aussage in Rz 3351a EStR 2000 - im Rahmen der Ermittlung des Aufgabegewinns abzusetzen und nicht erst in den Folgejahren als nachträgliche Betriebsausgaben.
UFS Feldkirch 20. 8. 2010, RV/0041-F/09

