UFS: Offene Abfertigungsfünftel bei Betriebsaufgabe

Rechtsnews 993612.10.2010

§ 24, § 32, § 124b Z 68 EStG - Abfertigungsaufwendungen, die nach einer steuerfrei erfolgten Auflösung einer Abfertigungsrückstellung anfallen, sind im Falle einer Betriebsaufgabe vor Ablauf des 5-jährigen Verteilungszeitraums - entgegen der Aussage in Rz 3351a EStR 2000 - im Rahmen der Ermittlung des Aufgabegewinns abzusetzen und nicht erst in den Folgejahren als nachträgliche Betriebsausgaben.

UFS Feldkirch 20. 8. 2010, RV/0041-F/09

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