BGBl III 2016/197, ausgegeben am 3. 11. 2016
Auf der „Weltklimakonferenz“ (UNFCCC) im Dezember 2015 wurde ein neuer Weltklimavertrag beschlossen, das „Übereinkommen von Paris“. Dieses globale Vertragswerk zum Klimaschutz enthält Verpflichtungen für alle Staaten und soll den „Weg zu globalen Netto-Nullemissionen einläuten“; die unterschiedliche Behandlung von Industrie- und Entwicklungsländern durch das Kyoto-Protokoll (BGBl III 2005/89) wurde dabei weitgehend aufgehoben.

