Info des BMF vom 14. 6. 2024, 2024-0.445.738
Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das Bundesministerium für Finanzen auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können. Die folgende Information gibt einen Überblick über diese Maßnahmen. Diese umfassen ua die Verlängerung von Fristen, Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen, Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter, allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen, außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden oder die Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben.