Info des BMF vom 14. 6. 2024, 2024-0.445.738
Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das Bundesministerium für Finanzen auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können. Die folgende Information gibt einen Überblick über diese Maßnahmen.