AEUV Art 107
Erhält die katholischen Kirche eine Steuerbefreiung von einer spanischen Gemeindesteuer für Baumaßnahmen auf einem Grundstück, das für Tätigkeiten bestimmt ist, mit denen kein strikt religiöser Zweck verfolgt wird (hier: Betrieb einer kirchliche Schule), so kann dies eine verbotene staatliche Beihilfe darstellen, wenn und soweit diese Tätigkeiten wirtschaftlicher Art sind.

