Sicherstellung bei Bauvertrag: Abstrakte Bankgarantie – Rechtsmissbrauch

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 2951911.8.2020

ABGB: § 880a, § 1170b

Bei einer abstrakten Bankgarantie ist der Garantievertrag vom Bestand der gesicherten Hauptschuld grundsätzlich unabhängig, also nicht akzessorisch. Die Bank kann keine Einwendungen und Einreden aus dem Kausalverhältnis zwischen Auftraggeber und Begünstigten geltend machen. Es ist gerade Sinn einer solchen Garantie, dem Begünstigten eine sichere und durch Einwendungen nicht verzögerte Zahlung zu gewährleisten. Streitigkeiten sollen erst nach der Zahlung abgewickelt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!