„Schwarzbauten“ - Anzeigepflicht des Bürgermeisters

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 2168224.5.2016

StGB § 302

Der Bürgermeister ist als Baubehörde erster Instanz verpflichtet, ihm zur Kenntnis gelangte Informationen über die bewilligungslose Errichtung von „Schwarzbauten“ (hier: auf einem als „Grünland Land- und Forstwirtschaft“ gewidmeten Grundstück) bei der Verwaltungsstrafbehörde anzuzeigen.

OGH 7. 3. 2016, 17 Os 32/15g

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