StGB § 302
Der Bürgermeister ist als Baubehörde erster Instanz verpflichtet, ihm zur Kenntnis gelangte Informationen über die bewilligungslose Errichtung von „Schwarzbauten“ (hier: auf einem als „Grünland Land- und Forstwirtschaft“ gewidmeten Grundstück) bei der Verwaltungsstrafbehörde anzuzeigen.
OGH 7. 3. 2016, 17 Os 32/15g

