Sbg ROG 2009: § 31b, § 78
Die Frage, ob eine Wohnung in einem bestimmten Zeitraum für touristische Beherbergungen verwendet wurde oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre.

