RGG § 2, § 6
Der Rückzahlungsanspruch für ohne Rechtgrund geleistete Rundfunkgebühren (hier: weil für ein und denselben Standort jahrelang doppelt „GIS-Gebühren“ bezahlt worden sind) ist weder an eine Abmeldung gebunden noch an inhaltliche Voraussetzungen wie etwa ein fehlendes Verschulden des Antragstellers, und in zeitlicher Hinsicht steht dem Rückzahlungsantrag auch keine Verjährung entgegen.

