1. Besucher in Wohnung kein Rundfunkempfänger
RGG: § 1, § 2, § 3Bf angeblich der deutschen Sprache kaum mächtig und auf Besuch in bestimmter Wohnung (“K-Gasse 4/18“), als GIS-Mitarbeiter erschien - von GIS-Mitarbeiter vorgelegte Anmeldung unterschrieben - Bf in der Folge als Rundfunkteilnehmer der genannten Wohnung in Anspruch genommen

