Rückforderung von Bestandentgelten - Verjährung

Rechtsnews 1483125.3.2013

ABGB §§ 1100, 1431, 1478, 1480

MRG § 27 Abs 3

Bereicherungsansprüche auf Rückzahlung von periodisch wiederkehrenden Leistungen, die zu Unrecht eingehoben wurden, verjähren nach gefestigter Rsp nicht erst nach 30 Jahren, sondern bereits nach 3 Jahren.

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