VersVG: §§ 158j ff
ZPO: § 63
Strittig ist im Revisionsverfahren nur die Beurteilung, ob das Klagebegehren des Kl gegenüber dem Unfallversicherer iSd Art 9.2.2. ARB 2005 keine oder entsprechend Art 9.2.1. ARB 2005 doch hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

