ABGB: § 864a, § 879, §§ 914 f
KSchG: § 6
Nach dem vorliegenden Art 19 AUVB 2010/Fassung 02/2015 (Unversicherbare Sportarten) ist ua „5. Klettern/Bergsteigen über Schwierigkeitsgrad VI nach französischer Skala; Klettersteig über Schwierigkeitsgrad E; ...“ nicht versicherbar.