Private Unfallversicherung: Herzinfarkt/Schlaganfall als Unfallfolge

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 283503.12.2019

ABGB: §§ 914 f, § 879

Die AUVB definieren in Art 6 den Versicherungsfall und unterstellen dem Versicherungsschutz in Art 6.3 AUVB auch „Unfälle, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall herbeigeführt“ wurden. Im zweiten Satz wird allerdings gleichzeitig ein Ausschluss vom Versicherungsschutz dahin vorgenommen, dass Herzinfarkt und Schlaganfall „in keinem Fall als Unfallfolgen“ gelten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte