Presseaussendung über APA-OTS - Haftung nach dem MedienG

Rechtsnews 953422.7.2010

MedienG § 1 Abs 1

Für seine elektronisch an die Abonnenten übermittelten APA-OTS-Aussendungen (APA OTS = APA Originaltext-Service) haftet der Pressedienst eines Parlamentsklubs nach dem MedienG als Medieninhaber ebenso wie für die Verbreitung über die Website der APA-OTS (www.ots.at ). Denn die ausschließliche inhaltliche Verantwortung liegt (auch nach außen erkennbar) beim Pressedienst des Parlamentsklubs.

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